Maschinenbediener ausbilden

Tauglichkeit hinterlegen

Wie Sie die Tauglichkeit eines Mitarbeiters festhalten, ärztlich oder aus eigener Beurteilung, damit Sie ihm eine Maschinenschulung zuweisen können.

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Schritt für Schritt

  1. Es gibt zwei Wege. Entweder öffnen Sie den Mitarbeiter, fügen unter Zertifikate etwas hinzu und wählen als Qualifikation die Tauglichkeitsprüfung.
  2. Oder Sie beginnen gleich mit der Maschinenschulung, also über „Hinzufügen“ bei den offenen Unterweisungen und dort den Eintrag „Maschinenschulung“. Fehlt die Tauglichkeit, meldet integeri „Voraussetzung fehlt“ und weist darauf hin, dass sie noch nicht bestätigt oder nicht mehr gültig ist. Über die Schaltfläche „Tauglichkeit“ kommen Sie direkt weiter.
  3. Als Nachweis kommen drei Arten in Frage: die G25-Angebotsuntersuchung, die augenscheinliche Beurteilung durch die Führungskraft und ein anderer Nachweis, zum Beispiel der Lkw-Führerschein.
  4. Bei einer G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist die „Gültigkeitsdauer“ mit drei Jahren vorbelegt, was der Regelfall ist. Sie können den Wert auf die tatsächliche Gültigkeit ändern.
  5. Tragen Sie unter „Datum des Erwerbs / Ausstellungsdatum“ ein, wann der Nachweis ausgestellt wurde.
  6. Unter „Dokument“ können Sie den Nachweis hochladen und ihm einen Namen für den Download geben. Beides ist als optional gekennzeichnet.
  7. Denn Sie können die Tauglichkeit auch ohne Dokument bestätigen, etwa wenn der Mitarbeiter einen Führerschein hat und Auto fährt, klare Entscheidungen trifft, verantwortungsbewusst wirkt und gesund erscheint.
  8. Klicken Sie auf „Qualifikation bestätigen“. Danach öffnet sich „Zuweisung von Schulungen“, und Sie können die Maschinenschulung vergeben.

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