Struktur einrichten

Wer welche Nachricht bekommt

Wann integeri über fällige Unterweisungen informiert, auf welchem Weg, und wer die Nachricht bekommt, wenn ein Mitarbeiter keine E-Mail-Adresse hat.

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Schritt für Schritt

  1. Wann die nächste Unterweisung fällig ist, sehen Sie in der Organisationseinheit: In der Liste „Mitarbeiter:innen“ steht unter jedem Namen „Nächste Unterweisung“ mit dem Datum.
  2. 30 Tage vor diesem Datum wird die neue Unterweisung zugewiesen, und darüber wird informiert. Bei einer Fälligkeit am 12. Mai passiert das also am 12. April. Vorher steht bei dem Mitarbeiter nichts Offenes, das ist kein Fehler.
  3. Wie lang der Abstand ist, gilt zentral für Ihr Unternehmen und lässt sich je Standort und je Organisationseinheit davon abweichend setzen. Das Feld heißt „Turnus Wiederkehrender Unterweisungen: Anzahl Monate zur nächsten Fälligkeit“, vorgegeben sind zwölf Monate, und sein Feldtext nennt die Ausnahme: Mitarbeiter unter 18 Jahren werden per Gesetz halbjährlich unterwiesen. Eine Änderung gilt für künftige Zuweisungen.
  4. Weisen Sie dagegen von Hand eine Unterweisung zu, ist sie sofort zugewiesen, und auch darüber wird informiert.
  5. Auf welchem Weg die Nachricht ankommt, entscheidet, was Sie beim Mitarbeiter hinterlegt haben: Mit E-Mail-Adresse kommt alles per E-Mail. Ohne E-Mail-Adresse, aber mit Mobilfunknummer, kommt alles per SMS. Ist beides leer, geht die Information an den Schulungsverantwortlichen.
  6. Zuständig ist immer der nächstgelegene Schulungsverantwortliche: der der Organisationseinheit, sonst der des Standorts, sonst der des Unternehmens. Den unternehmensweiten hinterlegen Sie unter Einstellungen, die beiden anderen im Bearbeiten-Formular des Standorts beziehungsweise der Einheit, im Block „Kontakt“ unter dem Feld für die Administratoren.
  7. Unter dem Feld steht „Übergeordnet:“ mit der Person, die einspringt, wenn Sie keine eintragen. Ganz oben ist das immer der erste Administrator, mit dem Ihr Unternehmen angelegt wurde.
  8. Verwechseln Sie „Standort-Administrator:in“ und „Schulungsverantwortliche:r“ nicht: Die Rechte hängen am Administrator. Der Schulungsverantwortliche bekommt die Schulungsinformationen, zum Beispiel Zugangsdaten, um sie an die Mitarbeiter ohne E-Mail-Adresse weiterzugeben.
  9. Gehört jemand mehreren Organisationseinheiten an, entscheidet die Haupt-OE, welcher Schulungsverantwortliche zuständig ist. In seiner Detailansicht erkennen Sie sie am Stern.
  10. Auch aus einer laufenden Schulung heraus fließen Informationen. Über „Dein Kommentar“ wählt der Mitarbeiter unter „Worum geht es?“ sein Anliegen, gibt einen Betreff, unter „Antwort an“ eine E-Mail-Adresse für die Antwort und unter „Mitteilung“ mindestens 20 Zeichen Beschreibung ein.
  11. Eine Frage daraus geht an den nächstgelegenen Schulungsverantwortlichen, bei Ausbildungen für Maschinenbediener an den Praxisausbilder.
  12. Anregungen und Kritik zu einem Video sowie der Hinweis auf ein veraltetes Video gehen an den Administrator Ihres Unternehmens, bei Inhalten von integeri an dessen Inhaltsredaktion.
  13. Beim Zuweisen einer Ausbildung für Maschinenbediener prüft integeri zuerst die Voraussetzungen: das Alter ab 16 Jahren und die bestandene Schulung „Tauglichkeitsprüfung“. Erst danach wählen Sie „Ausbilder:in“ und ein „Fälligkeitsdatum“. Daraufhin wird der Mitarbeiter über den theoretischen Teil informiert und der Ausbilder über die Praxisdokumentation. Ist beides abgeschlossen, wandert das Zertifikat automatisch zum Mitarbeiter.
  14. Über Überfälligkeiten informiert integeri von selbst alle Administratoren, alle zehn Tage per E-Mail, und auf dem Dashboard sind sie farbig hervorgehoben. Ein globaler Administrator bekommt sie für das ganze Unternehmen; wer nur Rechte für einen Standort oder eine Organisationseinheit hat, bekommt sie für seinen Bereich.

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